HINWEIS:
Das Angebot auf dieser Webseite richtet sich ausschliesslich an Kunden mit Wohnsitz in der Schweizer oder Liechtenstein.
AGBs
Inhalt
1.3 Umfang, Ausführung und Erfüllungsort
1.5 Mitwirkungspflichten des Kunde
1.6 Reaktion- und Bereitschaftszeiten
1.9 Preise und Zahlungsbedingungen
1.12 Patent- und Urheberrechte
1.13 Dauer des Rechtsverhältnisses
2 Projektmanagement- und Mitwirkungsverträge
4.4 Geltungsbereich der allgemeinen Geschäftsbedingungen
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbereiche von Evelyne Linder-Amann Webmanagerin Webelyne.
Für alle Angebote und Leistungen von Evelyne Linder-Amann Webmanagerin Webelyne sind ausschliesslich die allgemeinen Geschäftsbedingungen massgebend. Sie gelten, wenn die Parteien sie ausdrücklich oder stillschweigend anerkennen.
Änderungen und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Verbindlichkeit der schriftlichen Bestätigung.
1.3 Umfang, Ausführung und Erfüllungsort
Angebote von Evelyne Linder-Amann Webmanagerin Webelyne sind stets freibleibend und unverbindlich.
Ein Vertrag kommt mit dem Beginn der Ausführung der Dienstleistung durch Evelyne Linder-Amann Webmanagerin Webelyne zustande.
Bei Kalkulations- oder Druckfehlern im Angebot behält sich die Evelyne Linder-Amann Webmanagerin Webelyne das Recht der Berichtigung vor.
Soweit kein besonderer Erfüllungsort von den Parteien verabredet ist oder aus der Natur des Geschäftes hervorgeht, gilt als Leistung die Bereitstellung der Produkte am Sitz der Evelyne Linder-Amann Webmanagerin Webelyne.
Verbindlich sind ausschliesslich schriftlich zugesicherte Termine, wie insbesondere Bereitschaftszeiten ausserhalb der üblichen Arbeitszeit, eine bestimmte Reaktionszeit etc.
Solche Termine verlängern sich angemessen, wenn
-
a) Evelyne Linder-Amann Webmanagerin Webelyne Angaben, die sie für die Ausführung benötigt, nicht rechtzeitig erhält oder wenn der Kunde diese nachträglich ändert;
-
b) der Kunde mit den von ihm auszuführenden Arbeiten im Rückstand oder mit der Erfüllung der Abmachungen im Verzug ist, insbesondere wenn er Zahlungsbedingungen nicht einhält;
-
c) Hindernisse auftreten, die ausserhalb des Willens der Evelyne Linder-Amann Webmanagerin Webelyne liegen, wie namentlich Naturereignisse, Mobilmachung, bewaffnete Konflikte, Krieg, Aufruhr, Epidemien, Unfälle, erhebliche Betriebsstörungen, Arbeitskonflikte, verspätete oder fehlerhafte Zulieferungen sowie behördliche Massnahmen.
Evelyne Linder-Amann Webmanagerin Webelyne kann Teillieferungen ausführen. Bei Verzögerungen hat der Kunde Evelyne Linder-Amann Webmanagerin Webelyne eine angemessene Frist zur nachträglichen Erfüllung anzusetzen. Erfüllt Evelyne Linder-Amann Webmanagerin Webelyne bis zum Ablauf dieser Nachfrist diese nicht, darf der Kunde, sofern dieser es innert drei Tagen schriftlich erklärt, auf die nachträgliche Leistung verzichten oder vom Vertrag zurücktreten.
Wird Evelyne Linder-Amann Webmanagerin Webelyne die Schuld am Terminverzug nachgewiesen, hat der Kunde bei Leistungsverzicht oder Vertragsrücktritt Anspruch auf Ersatz des tatsächlichen Schadens, jedoch auf höchstens 15 % des Wertes der verspäteten Dienstleistung. Weitere Ansprüche aus Verzögerungen sind ausgeschlossen.
1.5 Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde hat Evelyne Linder-Amann Webmanagerin Webelyne bei der Ausführung ihrer Arbeiten zu unterstützen. Insbesondere hat der Kunde folgende notwendigen Massnahmen zu treffen:
-
a) Evelyne Linder-Amann Webmanagerin Webelyne rechtzeitig auf besondere technische Voraussetzungen sowie auf die gesetzlichen, behördlichen und anderen Vorschriften am Bestimmungsort aufmerksam zu machen, soweit sie für die vertragskonforme Leistung von Bedeutung sind;
-
b) einen fachkundigen Mitarbeiter zu bezeichnen, der sich als unterstützende Person zur Verfügung hält;
-
c) Evelyne Linder-Amann Webmanagerin Webelyne freien Zugang zu den CMS-Systemen, Datenträgern und Dokumentationen zu gewähren;
Für Aufwendungen, die durch mangelhafte Mitwirkungen des Kunden entstehen, darf diese Evelyne Linder-Amann Webmanagerin Webelyne zusätzlich in Rechnung stellen. Massgebend ist die jeweils gültige Honorarordnung von Evelyne Linder-Amann Webmanagerin Webelyne.
1.6 Reaktion- und Bereitschaftszeiten
Wenn zwischen Evelyne Linder-Amann Webmanagerin Webelyne und dem Kunden ausdrücklich eine bestimmte Reaktionszeit vereinbart ist, verpflichtet sich Evelyne Linder-Amann Webmanagerin Webelyne AG, innerhalb der vereinbarten Anzahl Stunden mit ihren Arbeiten zu beginnen. Die Kontaktaufnahme durch Evelyne Linder-Amann Webmanagerin Webelyne gilt als Arbeitsbeginn.
Die abgemachten Leistungen werden erbracht während den bei Evelyne Linder-Amann Webmanagerin Webelyne üblichen Arbeitszeiten.
Während der Erbringung von Dienstleistungen können beide Vertragspartner jederzeit schriftlich Änderungen der vereinbarten Leistungen vorschlagen. Im Falle eines Änderungsantrages seitens des Kunden hat Evelyne Linder-Amann Webmanagerin Webelyne mitzuteilen, ob die Änderung möglich ist und welche Auswirkungen sie auf den Vertrag, insbesondere auf Preis und Termine, hat. Beeinflusst eine solche Änderung die Dienstleistung erheblich, informiert Evelyne Linder-Amann Webmanagerin Webelyne den Kunden über die Dauer und Kosten, die vorläufige Einschätzung der Realisierbarkeit und die Konsequenzen.
Kommt eine Einigung über die Änderung des Auftrages zustande, so hat der Kunde die Änderung schriftlich zu bestätigen, andernfalls der Auftrag unverändert weiterläuft.
Alle Fälle von Vertragsverletzungen und deren Rechtsfolgen sowie alle Ansprüche des Kunden, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund sie gestellt werden, sind in diesen Bedingungen abschliessend geregelt.
Vorbehältlich der Gewährleistungsansprüche haftet Evelyne Linder-Amann Webmanagerin Webelyne für Schäden – gleich aus welchem Rechtsgrund – insgesamt bis max. 15 % der Vergütung für das Projekt resp. die Dienstleistung.
Insbesondere sind alle nicht ausdrücklich genannten Ansprüche auf Schadenersatz, Minderung, Aufhebung des Vertrages oder Rücktritt vom Vertrag ausgeschlossen. In keinem Falle bestehen Ansprüche des Kunden auf Ersatz von Schäden, die nicht durch die Dienstleistungen selbst entstanden sind, wie namentlich Produktionsausfall, Nutzungsverlust, Verlust von Aufträgen, entgangener Gewinn sowie von anderen mittelbaren oder unmittelbaren Schäden. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht für rechtwidrige Absicht oder grobe Fahrlässigkeit von Evelyne Linder-Amann Webmanagerin Webelyne AG. Evelyne Linder-Amann Webmanagerin Webelyne schliesst zudem jede Haftung für Schäden aus der Nichterfüllung von vertraglichen Verpflichtungen des Kunden (insbesondere aus der Pflicht zur fehlerfreien und rechtzeitigen Vornahme von Mitwirkungspflichten) oder Geschäftspartnern aus.
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Kunden aus Produkthaftung.
1.9 Preise und Zahlungsbedingungen
Die Preise verstehen sich, soweit nichts anderes vermerkt, in Landeswährung (CHF) ohne Mehrwertsteuer, Schulung und Anwendungsunterstützung. Falls auf der Rechnung keine weiteren Zahlungsbedingungen ausgewiesen sind, ist die Zahlung fällig netto innert zehn Tagen seit Rechnungsdatum. Mit Ablauf dieser Frist kommt der Kunde in Zahlungsverzug.
In diesem Fall wird ihm ein Verzugszins von 4 % in Rechnung gestellt.
Sollte dem Kunden eine Nachlassstundung gewährt oder über ihn der Konkurs eröffnet werden, werden die Forderungen sofort fällig.
Evelyne Linder-Amann Webmanagerin Webelyne ist berechtigt, in den oben genannten Fällen noch nicht ausgelieferte Dienstleistungen zurückzubehalten und vom Vertrag rückzutreten.
Bei nach Vertragsschluss eintretenden Vermögensverschlechterungen des Kunden steht Evelyne Linder-Amann Webmanagerin Webelyne das Recht zu, nach ihrer Wahl Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen innerhalb einer Woche zu verlangen. Die Evelyne Linder-Amann Webmanagerin Webelyne hat auch wahlweise das Recht, die Ausführung des Auftrages zu unterbrechen und über die bisherigen Leistungen abzurechnen. Bei Nichtbezahlung ist die Evelyne Linder-Amann Webmanagerin Webelyne berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall steht dem Kunden kein Schadenersatz zu.
Die Verrechnung von Forderungen durch den Kunden ist ausgeschlossen.
Teuerungen von Produkten, die nicht dem Einflussbereich der Evelyne Linder-Amann Webmanagerin Webelyne unterstehen, können dem Kunden verechnet werden.
Der Kunde darf die überlassene Software, das Know-how, die Datenträger und Dokumentation im vorgesehenen Umfange selbst benützen, nicht aber an Dritte weitergeben. Das Eigentum daran und das Recht zur weiteren Verwendung bleibt bei der Evelyne Linder-Amann Webmanagerin Webelyne oder ihren Lizenzgebern, auch wenn der Kunde Software-Programme oder Know-how-Aufzeichnungen nachträglich ändert.
Jede Erweiterung oder Änderung der Software durch den Kunden selber benötigt die schriftliche Zustimmung der Evelyne Linder-Amann Webmanagerin Webelyne AG.
Im Widerhandlungsfalle wird der Kunde schadenersatzpflichtig.
Die Parteien treffen die notwendigen Massnahmen und Vorkehrungen, um bestehende Sicherheitsvorschriften bezüglich Datenintegrität, -sicherheit und -zugriff einhalten zu können. Insbesondere sind auch Mitarbeiter schriftlich zu verpflichten. Diese Verpflichtung ist so auszugestalten, dass sie auch nach einer allfälligen Beendigung des Arbeitsverhältnisses gilt.
Soweit der Kunde Evelyne Linder-Amann Webmanagerin Webelyne personenbezogene Daten zur Verarbeitung und Nutzung zu bestimmten Zwecken insbesondere in Dateien bereitstellt, ist der Kunde dafür verantwortlich, dass er hierzu datenschutzrechtlich berechtigt ist. Evelyne Linder-Amann Webmanagerin Webelyne wird derart bereitgestellte personenbezogene Daten gemäss den vertraglichen Vereinbarungen und den geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften verarbeiten und nutzen.
1.12 Patent- und Urheberrechte
Soweit zulässig und nichts anderes vereinbart, übernimmt Evelyne Linder-Amann Webmanagerin Webelyne keine Haftung dafür, dass die von Evelyne Linder-Amann Webmanagerin Webelyne gelieferte Dienstleistung nicht gewerbliche Schutzrechte Dritter verletzen. Der Käufer ist verpflichtet, Evelyne Linder-Amann Webmanagerin Webelyne unverzüglich Mitteilung zu machen, falls ihm derartige Verletzungen bekannt oder ihm gegenüber gerügt werden.
Ohne anderslautende schriftliche Vereinbarungen stehen Evelyne Linder-Amann Webmanagerin Webelyne sämtliche Schutzrechte, insbesondere die Urheberrechte zu. Ohne schriftliche Einwilligung von Evelyne Linder-Amann Webmanagerin Webelyne dürfen sie Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Das Kopieren ist ohne ausdrückliche Einwilligung ebenfalls untersagt. Auf Verlangen hin sind die Kopien unverzüglich an Evelyne Linder-Amann Webmanagerin Webelyne herauszugeben. Für Schäden aufgrund der Verletzung etwaiger Patent- oder sonstiger Schutzrechte haftet Evelyne Linder-Amann Webmanagerin Webelyne nur, wenn Evelyne Linder-Amann Webmanagerin Webelyne diese bekannt war oder hätte bekannt sein müssen, dass solche bestehen und diese dazu führt, dass sich der Kunde berechtigten, durchsetzbaren und nicht verjährten Ansprüche Dritter ausgesetzt sieht.
Der Höhe nach ist die Haftung der Evelyne Linder-Amann Webmanagerin Webelyne auf den Fakturenwert der Ware resp. des Produktes oder der Dienstleistung beschränkt.
Sind die gelieferten Dienstleistungen nach Entwürfen oder Anweisungen des Kunden gefertigt worden, so hat der Käufer Evelyne Linder-Amann Webmanagerin Webelyne von allen Forderungen freizustellen, die aufgrund von Verletzungen gewerblicher Schutzrechte von Dritten erhoben werden.
1.13 Dauer des Rechtsverhältnisses
Ist nichts Besonderes vereinbart, kann ein Rechtsverhältnis über Software- Unterstützung jederzeit aufgelöst werden. Kaufverträge werden mit Erbringung der beidseitigen, vertragskonformen Leistung erfüllt.
Projektmanagement- und Mitwirkungsverträge können jederzeit von beiden Parteien aufgehoben werden.
2 Projektmanagement- und Mitwirkungsverträge
Hauptleistungspflicht der Projektmanagement- und Mitwirkungsverträge ist eine Arbeitsleistung, sei es im Sinne eines Hinwirkens auf zeitgerechte und termingerechte Projektentwicklung oder auf die Steuerung von Willensbildung und Verhalten des Kunden mittels Kundgabe von Entscheidungsgrundlagen.
Die Auftragserteilung erfolgt durch separate Vereinbarung unter den Parteien, die die Dienstleistungen, Termine und Vergütung näher umschreiben.
Beide Vertragspartner sind zur gegenseitigen Aufklärung über alle Umstände verpflichtet, welche die Erbringung der Dienstleistungen beeinflussen.
Evelyne Linder-Amann Webmanagerin Webelyne ist befugt, die Dienstleistung ganz oder teilweise Dritten zu übertragen. Für deren Leistungen bleibt Evelyne Linder-Amann Webmanagerin Webelyne verantwortlich.
Evelyne Linder-Amann Webmanagerin Webelyne hat das Recht, Ideen, Konzepte und Verfahren in Bezug auf die Informationsverarbeitung, welche sie bei der Ausführung von Dienstleistungen allein oder zusammen mit dem Personal des Kunden gewonnen hat, bei der Erbringung von Dienstleistungen ähnlicher Art für andere Kunden zu verwenden.
Unter Erstellungsverträgen versteht man die selbständige und eigenverantwortliche Erstellung und Ablieferung von konkreten vordefinierten Arbeitsergebnissen, die im Zug eines Informatikprojektes notwendig werden. Sie können auch auftragsrechtliche Aspekte beinhalten.
Für Umfang und Ausführung ist die Vereinbarung zwischen den Parteien massgebend, die die Dienstleistungen, Termine und Vergütungen näher umschreiben.
Evelyne Linder-Amann Webmanagerin Webelyne ist befugt, die Arbeitsausführung ganz oder teilweise Dritten zu übertragen. Für deren Leistungen bleibt Evelyne Linder-Amann Webmanagerin Webelyne verantwortlich.
Jede vertraglich geschuldete Leistung unterliegt der Abnahme. Unter Abnahme werden die Ablieferung sowie die Anerkennung des Werkes als vertragskonforme Leistung verstanden.
Beinhaltet die vertraglich geschuldete Leistung nicht auch die Erstellung von Software, so erfolgt die Abnahme in Form der Ablieferung an den Kunden.
Bei der Software dient die Abnahme dem Nachweis der Funktionstüchtigkeit des Informatiksystems, wobei Anzahl, Zeitpunkt, Umfang und Verfahren der (Teil-) Abnahmen im Rahmen des individuellen Vertrages geregelt werden.
Der Kunde ist zur Abnahme verpflichtet, wozu auch die Bereitstellung von Testdaten gehört. Verhindert der Kunde trotz Nachfristansetzung durch Evelyne Linder-Amann Webmanagerin Webelyne die Abnahme, so gilt sie mit der Verhinderung als erfolgt.
Über jede Abnahme wird ein von beiden Vertragspartnern unterzeichnetes Abnahmeprotokoll erstellt. Es hält fest, welche unwesentlichen Mängel nachzubessern sind bzw. wegen welcher wesentlichen Mängel die Abnahme ganz oder teilweise zu wiederholen ist.
Zeigen sich bei einer Abnahme Mängel, hat der Kunde zunächst ausschliesslich ein Recht auf Nachbesserung bzw. Nachlieferung innert angemessener Frist. Ist die neuerliche Abnahme erneut nicht erfolgreich, hat der Kunde Evelyne Linder-Amann Webmanagerin Webelyne schriftlich eine weitere angemessene Nachfrist zur Behebung der Mängel anzusetzen. Bleibt auch die weitere Abnahme erfolglos, stehen dem Kunden ausschliesslich bei Mängeln, welche die Funktionstauglichkeit ausschliessen oder erheblich beeinträchtigen, die Gewährleistungsansprüche gemäss nachfolgender Ziffer zu.
Evelyne Linder-Amann Webmanagerin Webelyne garantiert, dass sie die Dienstleistungen in funktionstüchtigem Zustand liefert. Massgebend ist die bei Vertragsschluss bestehende Informatikperipherie. Die Leistungen erbringt Evelyne Linder-Amann Webmanagerin Webelyne nach dem aktuellen Stand der Technik.
Der Kunde ist allein verantwortlich für den korrekten Einsatz und für die Datensicherung. Die Haftung von Evelyne Linder-Amann Webmanagerin Webelyne für Schäden, die aus der Benutzung eines Programms oder eines Gerätes entstanden sind, wird ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden ist auf eine vorsätzliche oder grobfahrlässige Vertragsverletzung von Evelyne Linder-Amann Webmanagerin Webelyne zurückzuführen.
Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate und beginnt mit der Abnahme, bei mehreren Abnahmen mit der letzten.
Weist die Leistung von Evelyne Linder-Amann Webmanagerin Webelyne Mängel auf, so kann der Kunde ausschliesslich Nachbesserung bzw. Nachlieferung innert angemessener Frist verlangen.
Eine Gewährleistungspflicht durch Evelyne Linder-Amann Webmanagerin Webelyne erlischt vorzeitig, sobald der Kunde selber oder durch Dritte unsachgemässe Änderungen an der Software (z.B. Source Code) vornimmt oder vornehmen lässt oder wenn der Kunde, falls ein Mangel aufgetreten ist, nicht umgehend alle geeigneten Massnahmen zur Schadensminderung trifft und Evelyne Linder-Amann Webmanagerin Webelyne Gelegenheit gibt, den Mangel zu beheben.
4.4 Geltungsbereich der allgemeinen Geschäftsbedingungen
Neben den unter 1. Allgemeines aufgeführten Geschäftsbedingungen gelten für die einzelnen Hauptleistungen von Evelyne Linder-Amann Webmanagerin Webelyne die Bestimmungen unter 2. Projektmanagement- und Mitwirkungsverträge für Allgemeine Beratungs- und Unterstützungsleistungen sowie diejenigen unter 3. Erstellungsverträge für Fehlerbeseitigung resp. Programmanpassungen und -erweiterungen.
Das Rechtsverhältnis untersteht dem nationalen Recht der Einzelfirma von Evelyne Linder-Amann Webmanagerin Webelyne, welche das Angebot, die Bestellung, die Lieferung oder die Leistung unterzeichnet. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (Wiener Kaufrecht) wird ausgeschlossen.
Als Erfüllungsort und ausschliesslicher Gerichtsstand wird der Hauptsitz von Evelyne Linder-Amann Webmanagerin Webelyne in CH – 4105 Biel-Benken vereinbart, welche das Angebot, die Bestellung, die Lieferung oder die Leistung unterzeichnet.
19.04.2018
WEBELYNE - Ihre persönliche Webmanagerin
Evelyne Linder
Neuweilerstrasse 31A
4105 Biel-Benken
Tel: +41 61 841 02 54
Öffnungszeiten:
Montag – Freitag
13:30 – 17:00